Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen – damit wir uns gut verstehen:
Vorübergehende kurze Sportuntauglichkeit, solche bis zu zwei Wochen, entbindet nicht von den Verpflichtungen des Vertrages.
Liegt die Dauer der vorübergehenden Sportuntauglichkeit über diesen Zeitraum und legt das Mitglied unverzüglich ein entsprechendes ärztliches Attest vor, aus dem sich die voraussichtliche Dauer ergibt, so verlängert sich die Mitgliedschaft auf Wunsch um diesen Zeitraum.
Für den Zeitraum dieser Sportunfähigkeit ist der Mitgliedsbeitrag weiter zu entrichten; dafür ist das Mitglied für den diesbezüglichen Verlängerungszeitraum von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
Wird ein Mitglied durch Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr, dauernder Sportunfähigkeit oder Umzug, der die Entfernung zum Sportstudio auf über 50 km vergrößert, an der Sportausübung gehindert und weist es dies durch Beibringung eines ärztlichen oder behördlichen Bestätigungsschreibens nach, kann der Vertrag durch das Mitglied mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats, in dem die Kündigung mit dem Nachweis dem Sportstudio zugeht, gekündigt werden.
Alternativ ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag für die Dauer der Verhinderung durch Schwangerschaft oder dauernder Sportuntauglichkeit (mindestens 6 Monate) bzw. Einberufung zur Bundeswehr für die Dauer der voraussichtlichen Verhinderung ruhen zu lassen und nach Beendigung des vorgenannten Zeitraumes die restliche Laufzeit des Vertrages in Anspruch zu nehmen.
Ist das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Zahlungsrückstand, so ist das Sportstudio berechtigt, seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen.
Weiterhin ist in diesem Fall das Sportstudio zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Das Sportstudio haftet nicht für vom Mitglied ausschließlich selbst verschuldete Unfälle.
Für andere Unfälle haftet das Sportstudio ebenfalls nicht, es sei denn, dem Sportstudio ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen.
Für den Verlust mitgebrachter Kleidung, von Wertgegenständen und von Geld haftet das Sportstudio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ist es dem Sportstudio aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Während dieser Zeit ist das Mitglied jedoch von der Zahlung befreit.
Jedes Mitglied der Anlage hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte sowie Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher/Mitglieder nicht gestört oder belästigt werden.
Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden.
Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist im Theken-, Fitness-, Kurs- sowie Saunabereich nicht gestattet.
Das Rauchen ist in der gesamten Anlage nicht erlaubt.
Jedes Mitglied ist vor Benutzung des Saunabereiches angewiesen, sich im Duschbereich der Umkleiden zu reinigen.
In den beiden Saunen muss ein großes Handtuch untergelegt werden, sodass kein Schweiß auf das Holz tropft.
Das Benutzen privater Aufgussmittel ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt.
Bei Zuwiderhandlung haftet im Schadensfall das Mitglied.
Für Kinder unter 14 Jahren ist der Aufenthalt im Saunabereich grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
Anschriftsänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind dem Sportstudio unverzüglich mitzuteilen.
Unterlässt das Mitglied diese Mitteilungen, so hat es dem Sportstudio die daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.
Eine Verlegung der Studioräume innerhalb Plauens berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.